Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (nicht betroffen sind Glühlampen, diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Zu den Produkten, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
- Lampen und Leuchten
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
- Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
- Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
- LED-Lampen
- Batterien und Akkus
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://system.weee-return.de/
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Richtiger Umgang mit zu Bruch gegangenen Energiesparlampen
Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Quecksilber, die jedoch deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, so dass sie keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Dennoch sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht:
- Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Tuch auf.
- Verpacken Sie sie luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas.
- Bringen Sie diese zur Schadstoffsammelstelle.
- Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer 20 bis 30 Minuten.
- Benutzen Sie keinen Staubsauger, um die Bruchstücke aufzunehmen.
Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage unseres Servicepartners WEEE Return GmbH unter folgendem Link: www.weee-return.de.