Fachgerechte Entsorgung von Leuchten & Leuchtmitteln
Rücknahmepflicht für Elektrogeräte
Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchten, Leuchtmittel und Ventilatoren (nicht betroffen sind Glühlampen, diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Zu den Produkten, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen, gehören:
- Lampen und Leuchten
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
- Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
- Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
- LED-Lampen
- Batterien und Akkus
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
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